Mitgliedschaft
Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnungen ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Um Mitglied zu werden, beteiligen Sie sich nach Genehmigung durch unseren Vorstand an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen, unbedingten Beitrittserklärung durch Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile. Jedes Mitglied ist verpflichtet, fünfzehn Anteile zu übernehmen. Hinzu kommt das Eintrittsgeld. Je voller m²-Wohnfläche ist bei Abschluss eines Mietvertrages ein weiterer Anteil zu zeichnen. Bedingt durch die große Nachfrage nach unseren Wohnungen ist eine „Vorab-Mitgliedschaft mit späterem Wohnungswunsch“ nicht gewünscht.
Da die Mitgliedschaft ein separates Rechtsgeschäft darstellt, müssen Sie bei Beendigung des Mietverhältnisses im Bedarfsfall die Mitgliedschaft auch separat kündigen. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens ist somit kurzfristig nicht möglich. Mitglied in der Genossenschaft zu bleiben hat natürlich auch attraktive Vorteile, da auf die Geschäftsanteile seit Jahren eine Dividende von 4% ausgeschüttet wird.
Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft bietet eine besondere Wohnform, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt. Sie zahlen statt der sonst üblichen Miete eine Nutzugsgebühr und erwerben Geschäftsanteile an der Genossenschaft. Dies hat viele Vorteile:
- Sie können sicher sein, dass für Ihre Wohnung keine Eigenbedarfskündigung angemeldet werden kann. Sie haben für Ihre Wohnung ein lebenslanges Dauernutzungsrecht.
- Im Gegensatz zu den in den vergangenen Jahren üblichen Verkäufen ganzer Wohnungsunternehmen mit Tausenden von Wohnungen wird eine Genossenschaft nur in Ausnahmefällen Wohnungen verkaufen. Genossenschaftswohnungen sind also keine Spekulationsobjekte. Auch aus dieser Sicht vermittelt die Aussicht auf ein lebenslanges Dauernutzungsrecht ein beruhigendes Gefühl!
- Wenn Sie eine andere Wohnung benötigen, versucht die Genossenschaft selbstverständlich, Ihnen eine entsprechende Wohnung im eigenen Bestand anzubieten.
- Sofern Sie aus der Wohnungsgenossenschaft austreten wollen, erhalten Sie Ihre Genossenschaftsanteile selbstverständlich gemäß der Satzung zurückgezahlt.
- Wenn die Genossenschaft entsprechende wirtschaftliche Jahresergebnisse erzielt, partizipieren Sie durch die Zahlung einer Dividende auf Ihre Genossenschaftsanteile.
- Wohnungsbaugenossenschaften sind keine Unternehmen, die ausschließlich auf Gewinnmaximierung aus sind. Statt dessen werden die Nutzungsgebühren so bemessen, dass eine Instandhaltung und Modernisierung des Häuserbestandes im Sinne einer Werterhaltung des genossenschaftlichen Vermögens auch für die nächsten Generationen möglich ist.
- Die Nutzungsgebühr dient somit einerseits dem Bestandserhalt und ist andererseits im Vergleich zu den sonstigen Marktpreisen wirklich günstig. In unserer Genossenschaft liegt sowohl die „kalte“ Nutzungsgebühr als auch die Vorauszahlung für die Betriebskosten wesentlich unter den Durchschnittswerten, die von verschiedenen Organisationen, z.B. dem Mieterbund, für die Stadt Köln errechnet werden.