Umzugshelfer
In unserer Genossenschaft gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen von drei Monaten. Dabei muss die Kündigung bis zum dritten Werktag schriftlich bei uns eingegangen sein und wird zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.
Bei einem Umzug muss man auf einiges achten. Angefangen bei der Organisation von Kartons, über die Ummeldung bei dieversen Ämtern und Vereinen, bishin zur Wahl der richtigen Tapete.
Im folgenden wollen wir Ihnen als "Gedankenstütze" einige nützliche Dokumente und Webseiten mit auf den Weg geben.
Viel Erfolg!
Die Dokumente liegen im "PDF"-Format vor. Um PDF-Dateien lesen zu können, benötigen sie den AcrobatReader, den sie hier kostenlos herunterladen können.