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Umzugshelfer 

In unserer Genossenschaft gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen von drei Monaten. Dabei muss die Kündigung bis zum dritten Werktag schriftlich bei uns eingegangen sein und wird zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.

Bei einem Umzug muss man auf einiges achten. Angefangen bei der Organisation von Kartons, über die Ummeldung bei dieversen Ämtern und Vereinen, bishin zur Wahl der richtigen Tapete.

Im folgenden wollen wir Ihnen als "Gedankenstütze" einige nützliche Dokumente und Webseiten mit auf den Weg geben.

Viel Erfolg!

 

Die Dokumente liegen im "PDF"-Format vor. Um PDF-Dateien lesen zu können, benötigen sie den AcrobatReader, den sie hier kostenlos herunterladen können.

Die Checkliste - Ihr ständiger Begleiter bis zum Umzug

 

Stadt Köln im Netz. Diverse Anträge können herunter geladen werden

Stadt Köln

 

Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln

AWB
RheinEnergie - Energieversorgung
NetCologne - Telekomunikation lokal
Netcolgne
ÖPNV
KVB



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Haftungsausschluss

Anschrift

Heimstätten-Baugenossenschaft Fortschritt eG

Mannsfelder Straße 57a
50968 Köln

Tel: 0221-93759-0
Fax: 0221-93759-10

Mail: info@fortschritt.koeln

Öffnungszeiten

Telefonisch sind wir zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 15:30 Uhr

Freitag 
08:00 - 12:00 Uhr

Wir sind dabei 1

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